Ab Donnerstag, den 25.11.2021, gilt für alle Besucher der AWO Residenz Sehnde die 1G Regel.
Auf Grund der neuen Verordnung dürfen wir nur noch Personen mit einem tagesaktuellen Schnell- oder PCR-Test Zugang gewähren – ein Selbsttest ist hierfür leider nicht zulässig.
Den Angehörigen bieten wir innerhalb eines Zeitfensters die Möglichkeit eines Schnelltests in unserer Einrichtung – bitte kontaktieren Sie für die Terminvergabe die Verwaltung unter 05138 – 5034 0.