Besucherregelung Stand 16.12.2020

Auf Grund des Beschlusses der Landesregierung Niedersachsen vom 13.12.2020 gelten ab dem 16.12.2020 folgende Änderungen in der Besucherregelung:

      • Besucher und Dienstleister dürfen die Einrichtung nur mit einem negativen Corona-Test betreten.
      • Der Test darf zum Zeitpunkt des Besuchs nicht älter als 72 Stunden sein.
      • Die Besucher unserer Angehörigen können sich kostenlos in der Einrichtung testen lassen. An folgenden Tagen wird im 5 Minuten-Takt getestet:
        montags und freitags zwischen 9.3o Uhr und 11.3o Uhr
        mittwochs von 16.oo Uhr – 18.oo Uhr
        Es wird eine Bescheinigung über den Test erstellt.
        Eine telefonische Anmeldung ist zwingend erforderlich
      • Auch Tests anderer medizinischer Einrichtungen werden akzeptiert, solange diese zum Zeitpunkt des Besuches nicht älter als 72 Stunden sind
      • Die Einrichtung bleibt vormittags für Besucher geschlossen.
      • Die Besuchstermine über die Feiertage bleiben vorerst bestehen.
      • Besuchern wird beim Betreten das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Bitte nutzen Sie nur eine FFP2-Maske ohne Atemauslassventil, da dieses nur den Träger – nicht aber die Umgebung schützt

Sollten sich weitere Ergänzungen und / oder Änderungen ergeben, werden wir diese hier veröffentlichen.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme, Ihr Wohlwollen und Ihr Verständnis im Rahmen unserer Regelungen zur Vermeidung einer Infektion mit COVID.

Bitte bleiben Sie gesund!