Laut Niedersächsischer Corona-Verordnung §14 Abs. 3 kann der Zutritt nur noch mit Nachweis eines negativen Testes – welcher nicht älter als 36 Stunden ist – gewährt werden.
Getestet wird weiterhin montags, mittwochs und freitags. Die Verwaltung koordinieren entsprechend die Testtermine mit den Besuchsterminen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.