Das Schutz- und Hygienekonzept der AWO Residenz Sehnde wurde angepasst und gilt ab dem 26.09.2022.
Die kontrollierte Öffnung des Hauses ist abhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen. Jede Lockerung muss bei auftretenden Infektionen sofort neu bewertet und ggfs. zurückgenommen werden. Diese Entscheidung folgt der jeweiligen Allgemeinverfügung der Region Hannover und erfolgt im Zweifel in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt.

Besuche der Bewohner in der Einrichtung sind in den geltenden Besuchszeiten werktags (Mo-Fr) zwischen 9 – 17 Uhr ohne vorherige Anmeldung möglich, mit Vorlage eines tageaktuellen Testnachweises. Der Besuch ist gemäß der Nied. Coronaverordnung nachweislich zu dokumentieren. Hierfür stellen wir einen Vordruck zur Verfügung, welcher vollständig ausgefüllt am Empfang abzugeben ist.

Eine telefonische Vereinbarung eines Besuchstermins ist ausschließlich für die Besuchszeiten am Wochenende notwendig (Einlass: Sa 15 -16:30 Uhr, So 10 -10:30 Uhr) . Die Terminvergabe erfolgt über die Verwaltung (05138-5034-0) Pro Besuch sind 1 – max. 2 Personen zugelassen und der Besuch bleibt weiterhin auf 1 Stunde begrenzt. Es besteht weiterhin die Verpflichtung innerhalb der Einrichtung eine FFP-2 Maske zu tragen.