Sehr geehrte Besucher,

aufgrund der neuen Corona-Verordnung entfällt zum 01.03.2023 die
Testpflicht für einen Besuch in unserem Haus!
Um Ihre Angehörigen aber weiterhin zu schützen, wäre es schön, wenn Sie bei
Erkältungssymptomen Abstand von einem Besuch nehmen.
Testungen bieten wir auf Wunsch an, sie sind jedoch kostenpflichtig
und erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung! 

Das Tragen einer FFP 2-Maske bleibt in unserem Haus weiterhin Pflicht!